Auswahl & Kosten

Glasfaser im Systemhaus: Beratung, Angebot und Betrieb

Ein Systemhaus kann Glasfaser in seine IT-Projekte aufnehmen, indem es die Anschlussanforderungen gemeinsam mit dem Kunden klärt und Beratung, Angebot und Bereitstellung mit einem Vermittlungspartner organisiert. GFU koordiniert und begleitet das Anschlussprojekt in Absprache mit dem Systemhaus.

Fachlicher Ansprechpartner: Martin Köller, Partnermanager

Kurz erklärt

  • Planen Sie den Anschluss zusammen mit Cloud, Firewall, Telefonie und Standortvernetzung.
  • GFU übernimmt Standortprüfung, Anbieterabstimmung, Angebot, Innendienst und Projektbegleitung in Absprache mit Ihnen.
  • Netzbetrieb und Betreuung der Kunden-IT brauchen eine klar beschriebene Übergabe.

Wann ergänzt Glasfaser Ihr Systemhaus-Portfolio?

Die Frage nach der Anbindung entsteht häufig mitten in einem IT-Projekt: Ein Unternehmen verlagert Daten in die Cloud, führt eine Telefonanlage aus der Cloud ein oder verbindet mehrere Niederlassungen. Der Anschluss gehört deshalb in die Bedarfsplanung. Eine hohe Downloadrate allein beschreibt noch nicht, ob eine Verbindung zum Vorhaben passt.

Prüfen Sie insbesondere den Upload, also die Übertragung vom Unternehmen ins Internet, die vereinbarte Leistung und die Anforderungen bei einem Ausfall. Für die Auswahl zählen auch feste IP-Adressen, die Übergabeschnittstelle und ein möglicher zweiter Anschluss. Ein Backup ist ein Ersatzweg; wie unabhängig er vom Hauptanschluss ist, muss gesondert geprüft werden.

Vertiefende Grundlagen finden Sie in den Beiträgen zu Bandbreitenbedarf, Managed Router oder eigener Firewall und unabhängigen Backup-Anschlüssen.

Wer übernimmt welche Aufgabe?

Die folgende Matrix beschreibt die Zusammenarbeit mit GFU. Sie ersetzt keine konkrete Leistungsabgrenzung im Kundenprojekt. Besonders Konfiguration, Umschaltung und Abnahmetests werden vorab zwischen den Beteiligten zugeordnet.

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Aufgabe

Systemhaus

GFU

Telekommunikationsanbieter

Kundenbedarf und IT-Konzept

Kundenumgebung und Anforderungen einbringen

Bedarf gemeinsam konkretisieren und Anschlusskonzept abstimmen

Produkt- und Leistungsumfang bereitstellen

Standort und Angebot

Projektanforderungen und Kundendaten abstimmen

Standort prüfen, Anbieter abstimmen, Angebot und Ausschreibungen begleiten

Verfügbarkeit und vertragliche Leistung bestätigen

Auftragsbearbeitung und Termine

Abhängigkeiten der Kunden-IT benennen

Bearbeitung und Abstimmung mit den Beteiligten begleiten

Auftrag annehmen und Bereitstellung organisieren

Anschluss bereitstellen und betreiben

Zutritt und IT-Projekt nach Vereinbarung unterstützen

Projektbegleitung und Anbieterabstimmung übernehmen

Bereitstellung und Betrieb im vereinbarten Umfang verantworten

Router, Firewall, Umschaltung und Tests

Eigene IT-Leistungen nach Projektvereinbarung

Ausführung und Zuständigkeiten mit Systemhaus und Anbieter abstimmen

Eigene Technik und vertragliche Übergabe nach Leistungsbeschreibung

Betreuung nach der Übergabe

Kunden-IT im vereinbarten Umfang betreuen

Kontaktwege und weitere Betreuung abstimmen

Anschlussservice nach Kundenvertrag

Ebenso kann eine Störung an der Kunden-IT nicht allein durch den Anschlussanbieter behoben werden.

So bereiten Sie Beratung und Angebot vor

1Bedarf und Bestand erfassen

Halten Sie die vollständige Anschlussadresse, die genutzten Anwendungen und den gewünschten Betriebsstart fest. Erfragen Sie den bisherigen Anbieter, die Vertragslaufzeit und bekannte Kündigungsfristen. Eine Rufnummernmitnahme oder ein fester Termin für den Standortumzug gehört von Anfang an in die Planung.

Unterscheiden Sie Muss-Anforderungen von Wünschen: Muss ein eigener Dienst von außen erreichbar sein? Welche Anwendungen müssen bei einer Störung weiterlaufen? Wer entscheidet kaufmännisch und wer beurteilt die technische Umsetzung?

2Standort und Anschlusskonzept mit GFU prüfen

GFU prüft den Standort und stimmt geeignete Produkte und Anbieter ab. Eine erste positive Verfügbarkeitsauskunft ist dabei noch kein verbindlicher Bereitstellungstermin. Bei einem Mietobjekt müssen auch Gebäudezugang, Leitungsweg und Eigentümerabstimmung berücksichtigt werden.

Nutzen Sie die Standortprüfung als fachliche Vorbereitung. Die Aufgaben im jeweiligen Partnerprojekt stimmen Sie direkt mit GFU ab.

3Angebot mit dem Gesamtprojekt verbinden

GFU erstellt das Anschlussangebot und unterstützt bei Ausschreibungen sowie Projekten mit mehreren Standorten. Sie bringen Ihre Kenntnis der Kundenumgebung ein. Prüfen Sie gemeinsam, ob Übergabe, Hardware, IP-Adressen, Service und einmalige Arbeiten zum IT-Konzept passen.

Ein Service Level Agreement, kurz SLA, beschreibt vereinbarte Serviceleistungen. Prüfen Sie den konkreten Vertrag: Eine Reaktionszeit ist nicht automatisch eine Wiederherstellungszeit. Dazu bietet der Ratgeber zu SLA und Entstörungszeit eine ausführliche Einordnung.

Von der Bestellung zum laufenden Betrieb

GFU begleitet die Auftragsbearbeitung und stimmt das Anschlussprojekt mit Systemhaus und Anbieter ab. Der im Angebot genannte Telekommunikationsanbieter verantwortet die vereinbarte Anschlussleistung. Anbieter und physischer Netzbetreiber können unterschiedlich sein. Bau und Montage hängen von Standort und Produkt ab; der allgemeine Ablauf bis zur Aktivierung ist deshalb von der konkreten Projektplanung zu unterscheiden.

Vereinbaren Sie vor der Umschaltung, wer Zugangsdaten und Schnittstellenangaben erhält, wer die Kunden-IT vorbereitet und welche Funktionen geprüft werden. Legen Sie auch fest, unter welchen Bedingungen der bisherige Anschluss weiterläuft oder ein Rückfall möglich bleibt. Eine technische Konfiguration durch GFU oder einen bestimmten Dienstleister ist nur dann eingeplant, wenn sie für das Projekt vereinbart wurde.

Nach der Übergabe braucht der Kunde einen verständlichen Kontaktweg: Wer nimmt eine Störung an, wer prüft das lokale Netz und wer meldet den Anschluss beim Anbieter? GFU stimmt die Betreuung mit Ihnen ab; eine eigene pauschale Entstörfrist ergibt sich daraus nicht.

Checkliste für Ihr erstes gemeinsames Projekt

  • Vollständige Adresse und betroffene Standorte festgehalten.
  • Anwendungen, Upload, Ausfallszenario und Pflichtanforderungen beschrieben.
  • Bestehenden Anschluss, Laufzeit, Kündigungsfrist und Rufnummern erfasst.
  • Technische und kaufmännische Ansprechpartner benannt.
  • Eigentümer, Verwaltung, Zutritt und Leitungsweg berücksichtigt.
  • Übergabeschnittstelle, Hardware und Zuständigkeit für Konfiguration geklärt.
  • Angebot einschließlich Service, Zusatzarbeiten und Vorbehalten geprüft.
  • Umschaltung, Funktionstests und Rückfallmöglichkeit abgestimmt.
  • Kontaktwege für Projektstatus und späteren Betrieb vereinbart.

Welche Unterstützung erhalten GFU-Fachpartner?

GFU stellt die auf den Partnerseiten beschriebenen Werkzeuge und die eigene Akademie zur Verfügung. Dazu gehören Partnerportal, Prüf- und Angebotssoftware, Produktwissen, Schulungen, Innendienst sowie ein fester Ansprechpartner. GFU übernimmt die Anschlussbearbeitung in Absprache mit dem Systemhaus; die Einbindung in Ihr Leistungsangebot wird gemeinsam geplant.

Für eine planbare Zusammenarbeit besprechen wir die erwartete Geschäftsentwicklung. Eine feste Mindestumsatzpflicht besteht nicht. Vergütung und konkrete Zusammenarbeit werden im Partnergespräch vereinbart. Ausbaugebiets-Leads sind auf den bestehenden Seiten dem hauptberuflichen Vertriebspartnermodell zugeordnet; daraus folgt keine allgemeine Lead-Zusage für Systemhäuser.

So ist es bei GFU

  • Eine feste Mindestumsatzpflicht besteht nicht.
  • Daraus folgt keine allgemeine Lead-Zusage für Systemhäuser.

Häufige Fragen

Wer ist Vertragspartner für den Anschluss?

Vertragspartner für den Anschluss ist der im Angebot genannte Telekommunikationsanbieter. Anbieter und physischer Netzbetreiber können unterschiedlich sein.

Was übernimmt GFU im gemeinsamen Projekt?

GFU prüft den Standort, stimmt Produkte und Anbieter ab, erstellt das Anschlussangebot und begleitet die Auftragsbearbeitung. Bei Ausschreibungen und Mehrstandortprojekten unterstützt GFU.

Konfiguriert GFU Router und Firewall?

Eine technische Konfiguration durch GFU oder einen bestimmten Dienstleister ist nur dann eingeplant, wenn sie für das Projekt vereinbart wurde. Besonders Konfiguration, Umschaltung und Abnahmetests werden vorab zwischen den Beteiligten zugeordnet.

Gibt es eine Mindestumsatzpflicht für Systemhäuser?

Nein, eine feste Mindestumsatzpflicht besteht nicht. Die Vergütung wird im Partnergespräch vereinbart.

Quellen und fachlicher Kontakt

Martin Köller

Partnermanager · fachlicher Ansprechpartner

+49 351 21787490
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