Nennbandbreite, Messdefinition und Preiszeitraum prüfen
Die Tarifbezeichnung allein erklärt noch nicht, welche Geschwindigkeit an welchem Messpunkt vereinbart ist. Lassen Sie Download und Upload, Mindest-, Normal- und Höchstwerte beziehungsweise eine konkrete Garantie sowie Messschicht und Verfahren im Angebot benennen. Ein beliebiger Speedtest kann zusätzliche Einflüsse von WLAN, Geräten oder Gegenstelle enthalten und ist nicht ohne Weiteres mit einer anderen vertraglichen Messdefinition vergleichbar.
Vergleichen Sie Aktions- und Regelpreise, Mindestlaufzeit und die Laufzeit zusätzlicher Optionen getrennt. Bei 36, 48 oder 60 Monaten können monatliches Entgelt und Bindung unterschiedlich sein. Freimonate, Bonus und andere Aktionen dürfen nur bei bestätigter Kombinierbarkeit gemeinsam gerechnet werden. Hardware, Einrichtung, feste IP, Backup und Inhouse-Arbeiten gehören mit enthaltenen beziehungsweise offenen Kosten dazu.
Der Business-Internet-Angebotsvergleich rechnet derzeit mit einem konstanten monatlichen Preis über 12, 24 oder 36 Monate. Preisphasen und längere Bindungen müssen Sie zusätzlich anhand des konkreten Angebots prüfen. Angebote und Konditionen besprechen.
Warum Messschicht und Paketgröße wichtig sind
Auf den verschiedenen Netzebenen werden Nutzdaten und zusätzliche Protokollinformationen unterschiedlich gezählt. Auch die Paketgröße verändert deren Verhältnis. Prüfen Sie daher im konkreten Vertrag, auf welcher Schicht, mit welchem Verfahren und welcher Paketgröße Bandbreitenwerte ermittelt werden. Ein Anwendungstest und ein vertraglicher Messwert sind ohne gleiche Definition nicht automatisch vergleichbar.
Fragen Sie bei Zusatzoptionen zusätzlich: Beginnt eine eigene Mindestlaufzeit? Verändert die Buchung oder Änderung die Bindung des Hauptvertrags? Welche Kündigung und welche einmaligen Entgelte gelten? Eine Option ohne genannten Preis ist nicht automatisch kostenlos.