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Einmal- oder Bestandsprovision? Die Modelle im Vergleich
Einmal-, Bestands- und Mischprovision vergleichen: Auszahlung, Laufzeit, Storno und Vertragsfragen im Telekommunikationsvertrieb verständlich erklärt.
Fachlicher Ansprechpartner: Martin Köller, Partnermanager
Kurz erklärt
- Vergütungsmodell und Auszahlungszeitpunkt sind unterschiedliche Fragen.
- Keine Variante ist allein aufgrund ihres Namens wirtschaftlich überlegen.
- Bei GFU sind Vertragsannahme und Auftragsbestätigung durch den Telekommunikationsanbieter die maßgeblichen Schritte.
Inhalt
Was unterscheidet die drei Provisionsmodelle?
Eine Einmalprovision vergütet einen vermittelten Vertrag mit einem einmaligen Betrag. Eine Bestandsprovision ist eine wiederkehrende Vergütung nach den vereinbarten Bedingungen. Eine Mischprovision verbindet beide Elemente.
Bei einer Einmalprovision erhalten Sie für einen provisionsfähigen Vertrag einen einmaligen Betrag. Ob dieser fest vereinbart ist oder anhand einer Bemessungsgrundlage berechnet wird, steht in der Provisionsvereinbarung. Der Name sagt noch nicht, wann der Betrag fällig ist.
Das Modell lässt sich für einzelne Vermittlungserfolge gut abgrenzen. Für die eigene Planung sollten Sie jedoch zwischen eingereichtem Auftrag, angenommener Bestellung, bestätigtem Vertrag und tatsächlich abgerechneter Provision unterscheiden.
Eine Bestandsprovision knüpft an einen laufenden Vertragsbestand an. Die Vereinbarung legt fest, welche Verträge berücksichtigt werden, auf welcher Grundlage berechnet wird und wann die Zahlung endet.
Klären Sie, ob die laufende Zahlung an Betreuung oder andere Pflichten gekoppelt ist und wie Kündigungen oder Vertragsänderungen die Vergütung beeinflussen.
Eine Mischprovision kombiniert einen einmaligen und einen laufenden Anteil. Vergleichen Sie beide Bestandteile zusammen. Ein höherer Anfangsbetrag kann mit einem anderen laufenden Anteil verbunden sein; welche Kombination verfügbar ist, ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
Vergleich der Vergütungsmodelle
Tabelle seitlich scrollen, um alle Spalten zu lesen.
Kriterium | Einmal | Bestand | Misch |
|---|---|---|---|
Zahlungsstruktur | Einmaliger Betrag je provisionsfähigem Vertrag | Wiederkehrende Zahlung nach Vereinbarung | Einmaliger und wiederkehrender Anteil |
Wichtig für die Planung | Auslöser, Abrechnung und mögliche Rückforderung | Beginn, Laufzeit, Bemessungsgrundlage und Ende | Zusammenspiel beider Bestandteile |
Nicht aus dem Namen ableitbar | Sofortige Fälligkeit bei Unterschrift | Unbegrenzte Zahlung ohne Bedingungen | Automatisch höherer Gesamtertrag |
Vorab klären | Wann gilt der Vertrag als provisionsfähig? | Was verändert oder beendet die Zahlung? | Welche Bedingungen gelten je Anteil? |
Keine Variante ist allein aufgrund ihres Namens wirtschaftlich überlegen. Der Vergleich muss den gleichen betrachteten Zeitraum und die gleichen Annahmen verwenden. Ein maximal möglicher laufender Betrag ist kein sicherer Zahlungseingang.
Wann entsteht der Anspruch, wann wird ausgezahlt?
Fragen Sie zuerst nach dem Ereignis, das den Anspruch auslöst. Danach prüfen Sie Abrechnungsrhythmus, Fälligkeit und Abrechnungsunterlagen. Eine monatliche Abrechnung ist noch kein Versprechen, dass jeder eingereichte Auftrag bereits im nächsten Monat bezahlt wird.
Die Unterschiede zwischen Programmen sind real: Vodafone Regio+ nennt in seinen FAQ beispielsweise Aktivierung und Prüfung als Voraussetzung der Ausschüttung. Diese Voraussetzung gilt für das Vodafone-Programm; die GFU-Regelung folgt im nächsten Absatz.
So ist es bei GFU
- Vertragsannahme und Auftragsbestätigung durch den Telekommunikationsanbieter sind die maßgeblichen Schritte.
- Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich.
Fälligkeit, Zuordnung zum Abrechnungsmonat und Bedingungen je Bestandteil regelt die Partnervereinbarung.
Was passiert bei Storno und Vertragsänderungen?
Ein Storno ist die Rücknahme oder Aufhebung eines Auftrags beziehungsweise Vertrags. Bei Rückforderungen kommt es auf die vereinbarten Bedingungen und den Grund an. Lassen Sie sich erklären, wie der Grund festgestellt wird und wie eine strittige Abrechnung geklärt werden kann.
Bei GFU richtet sich die Rückzahlung nach der Verantwortlichkeit: Liegt das Verschulden beim Anbieter, ist keine Rückzahlung vorgesehen; liegt es beim Vertrieb, ist eine Rückzahlung vorgesehen. Den konkreten Fall und die Abwicklung regelt die Partnervereinbarung.
Klären Sie für Tarifwechsel, Bandbreitenänderungen, Verlängerungen und das Ende der Partnerschaft, ob die Vergütung unverändert bleibt, neu berechnet wird oder endet. Die dafür geltenden Bedingungen werden in der Partnervereinbarung festgehalten.
Welche Bedingungen gehören in Ihren Vergleich?
- Berechnungsgrundlage: Welcher Betrag oder Umsatz wird tatsächlich berücksichtigt?
- Auslöser und Bestätigung: Welche Bestätigung muss vorliegen, und wer erteilt sie?
- Abrechnung und Abweichungen: Welche Aufträge stehen auf welcher Abrechnung, und wie werden Abweichungen geklärt?
- Laufende Vergütung: Beginn, Ende, Unterbrechungen und mögliche Betreuungspflichten.
- Vertragsänderungen: Auswirkungen von Produktwechsel, Zusatzleistungen und Verlängerung.
- Rückforderungen: Anlass, Verantwortlichkeit und Verfahren bei unterschiedlichen Bewertungen.
- Ende der Zusammenarbeit: Umgang mit bereits vermittelten Verträgen und offenen Ansprüchen.
Berücksichtigen Sie außerdem den eigenen Zeitaufwand. Qualifizierung, Kundentermine und Nachverfolgung sind Teil Ihrer betrieblichen Planung. Ein Modell mit laufender Vergütung sagt allein nichts darüber aus, welcher Aufwand für Beratung und Betreuung entsteht.
Fragen für Ihr Partnergespräch
Zum Mitnehmen
7 Fragen- Welche Modelle stehen für meine Partnerrolle und die vorgesehenen Produkte zur Auswahl?
- Welche Unterlagen bestätigen einen provisionsfähigen Auftrag?
- Wann erscheint ein bestätigter Vertrag erstmals in der Abrechnung?
- Welche Ereignisse verändern oder beenden die laufende Vergütung?
- Wie werden Storno und Verantwortlichkeit nachvollziehbar dokumentiert?
- Was gilt bei Verlängerung, Produktwechsel oder Ende der Partnerschaft?
- Welche Unterstützung erhalte ich bei Angebot und Auftragsbearbeitung?
GFU unterscheidet unter anderem Systemhäuser, hauptberufliche Vertriebspartner, IT-Dienstleister und Tippgeber. Die öffentlich beschriebenen Modelle und Zuständigkeiten finden Sie in der Partnerübersicht. Für Tippgeber wird dort eine Prämie oder Einmalzahlung beschrieben; eine laufende Bestandsprovision darf daraus nicht automatisch abgeleitet werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Einmal- und Bestandsprovision?
Eine Einmalprovision vergütet einen vermittelten Vertrag mit einem einmaligen Betrag. Eine Bestandsprovision ist eine wiederkehrende Vergütung nach den vereinbarten Bedingungen. Die Vereinbarung legt fest, welche Verträge berücksichtigt werden, auf welcher Grundlage berechnet wird und wann die Zahlung endet.
Wann entsteht bei GFU der Provisionsanspruch?
Bei GFU sind Vertragsannahme und Auftragsbestätigung durch den Telekommunikationsanbieter die maßgeblichen Schritte. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich.
Muss ich bei einem Storno die Provision zurückzahlen?
Das hängt von der Verantwortlichkeit ab. Liegt das Verschulden beim Anbieter, ist keine Rückzahlung vorgesehen; liegt es beim Vertrieb, ist eine Rückzahlung vorgesehen.
Erhalten Tippgeber eine Bestandsprovision?
Für Tippgeber ist eine Prämie oder Einmalzahlung beschrieben. Eine laufende Bestandsprovision darf daraus nicht automatisch abgeleitet werden.
Quellen und fachlicher Kontakt
- GFU: Partnerübersicht und Vertriebspartner Telekommunikation – öffentlich beschriebene GFU-Modelle.
- Vodafone Regio+: FAQ zur Provision – Beispiel für einen programmspezifischen Auszahlungsauslöser, keine GFU-Regel.
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